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Seminar für Christlichen Orient und Byzanz - Orientalisches Institut - MLU Halle-Wittenberg
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Montag, 22.03.2010

Studien- und Prüfungsordnungen

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für das Studienprogramm

Wissenschaft vom Christlichen Orient

Gemäß § 13, Abs. 1 sowie § 67, Abs. 8 und § 77, Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA 2004, S. 255ff) und unter Berücksichtigung der Allgemeinen Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung zu Prüfungs- und Studienordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung als Satzung beschlossen.

Zum Wintersemester 2008/2009 treten Änderung der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung in Kraft.

 

§ 1 Geltungsbereich  

  1. Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studien- programms Wissenschaft vom Christlichen Orient im Umfang von 60 und 90 Leistungspunkten im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
  2. Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/07 das Studium im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen. Übergangsmöglichkeiten vom alten Magisterstudiengang Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients in das neue Studien- programm regelt § 15 dieser Ordnung.
 

§ 2 Ziele des Studienprogramms  

  1. Ziel des Bachelorstudiums des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient ist, die Studierenden mit den Erkenntnissen der christlich-orientalischen Forschung, ihrer Methodiken und deren Anwendung vertraut zu machen. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, ihr durch das Studium gewonnenes Wissen auf professionelle Weise (z.B. in Journalismus, Medien, Interkulturelle soziale Dienste, Internationale Organisationen) anzuwenden oder bei entsprechender Qualifikation in einem vertiefenden Masterstudium des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient fortzusetzen.
  2. Das Bachelorstudium des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient vermittelt Grundkompetenzen zur Geschichte, Religionsgeschichte, Literatur und Kultur der christlich-orientalischen Religionsgemeinschaften. Die Studierenden sollen zu selbständiger Arbeit mit den Texten in der gewählten Sprache befähigt werden. Das Studienprogramm vermittelt das Erarbeiten von Problemen und Wissensfeldern in verschiedenen Bereichen und Epochen der christlich-orientalischen Literatur- und Geistesgeschichte bis in die Gegenwart ermöglichen. Außerdem erwerben die Studierenden die Fertigkeit, fachwissenschaftliche Literatur gezielt und sachkundig einzusetzen.
 

§ 3 Hochschulgrad  

Das Bachelorstudium des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient führt zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.).

 

§ 4 Studienvoraussetzungen  

  1. Von den Studierenden wird ein ausgeprägtes Interesse an philologischen, religionsgeschichtlichen und historischen Fragestellungen erwartet.
  2. Lesekenntnisse in wenigstens zwei modernen Fremdsprachen, in erster Linie Englisch, Französisch oder Italienisch, sollten vorhanden sein oder während des Studiums nachgeholt werden (ASQ-Module). Lateinkenntnisse sind bei einer vertieften Beschäftigung mit dem Christlichen Orient erwünscht und sollten ggf. ebenfalls nachgeholt werden.
 

§ 5 Studienberatung  

  1. Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.
  2. Für die Studienfachberatung steht im Institut für Orientalistik in erster Linie ein Studien- und Prüfungsbeauftragter zur Verfügung. Beratung und Betreuung erfolgt aber auch durch alle hauptamtlich Lehrenden des Instituts zu ihren Sprechzeiten.
 

§ 6 Zulassung zum Studium  

  1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzung bildet § 27 Abs. 6 und 2 HSG LSA in Verbindung mit der Rahmenordnung zur Regelung des Vergabeverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
  2. Das Studium der Wissenschaft vom Christlichen Orient im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
 

§ 7 Aufbau des Studienprogramms  

  1. Das Bachelorstudium dauert in der Regel sechs Semester und umfasst im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang entweder 60 oder 90 Leistungspunkte (LP).
  2. Als Studienprogramm im Umfang von 60 LP wird das Fach Wissenschaft vom Christlichen Orient mit oder ohne Sprachen angeboten. Das Studienprogramm 60 LP (mit und ohne Sprachen) umfasst 10 Module, die Grundlagen des Faches vermitteln ( siehe Programmübersicht). Die Module "Grundlagen der Orientalistik/der Wissenschaft vom Christlichen Orient" und die "Einführung in die Literaturen des Christlichen Orients" sind obligatorisch zu absolvieren. Der Sprachmodul I (Grund-, Aufbau- und Hauptstufen), Basismodul 60 und Hauptmodul werden wahlobligatorisch angeboten. Alle Module des Studienprogramms ohne Sprachen sind obligatorisch, wobei beim Hauptmodul der Pflichtbereich optional wählbar ist.
  3. Als Studienprogramm im Umfang von 90 LP umfasst das Fach Wissenschaft vom Christlichen Orient 10 Module. Zum Kernangebot nach §7, Abs. 2 kommt ein ASQ-Modul im Umfang von 5 LP und ein Praktikumsmodul im Umfang von 5 LP hinzu. Wird die Bachelorarbeit nicht im Fach Wissenschaft vom Christlichen Orient geschrieben, wählt man ein FSQ-Modul im Umfang von 5 LP (sprachwissenschaft- liches oder literaturwissenschaftliches Propädeutikum bzw. Methodenmodule "Übersetzungstheorie" und "Komparative Literaturwissenschaft") und vertiefende Stufe aus dem Sprachmodul I im Unfang von 5 LP. ( siehe Programmübersicht)
 

§ 8 Schlüsselqualifikationen  

  1. Gemäß § 7 Abs. 4 ABStPOBM wird im Bachelorstudium des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient zwischen zentral und in den Fächern angebotenen Schlüsselqualifikationen, abgekürzt: ASQ- und FSQ-Modulen, unterschieden. Schlüsselqualifikationen dienen der Erhöhung der Berufsbefähigung der Studierenden. Das zentrale Angebot der Universität umfasst Rhetorik-, Sprach- und Medien-Module zum Erwerb allgemeiner Schlüsselqualifikationen. Für das 90er Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient empfiehlt das Fach moderne und alte Sprachen.
  2. ASQ-Module werden nicht benotet und gehen auch nicht in die Gesamtnote ein.
 

§ 9 Praktikum  

  1. Praktika sind eine berufsfeldbezogene Lehreinheit und werden in der Regel in einer universitäts- externen Einrichtung (im Inland oder Ausland) absolviert. Im 90er Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient sind sie im Umfang von 5 LP integriert.
  2. Praktika werden in der vorlesungsfreien Zeit an christlich-orientalischen kirchlichen Einrichtungen, wissenschaftlichen Institutionen, die sich mit dem Oriens Christianus beschäftigen, sowie Museen oder Medienanstalten durchgeführt. Auch Grabungstätigkeit auf dem Gebiet des christlichen Orients oder Tätigkeit an den internationalen Organisationen, die partiell mit dem Christlichen Orient befasst sind, kann voll in Anrechnung gebracht werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Praktika ist in jedem Fall die Abgabe eines Praktikumsberichts, aus dem Umfang und Inhalt der Praktikumstätigkeit hervorgeht.
  3. Die Praktika können von den Studierenden selbständig vereinbart werden. Der Praktikumsbericht ist beim Prüfungsausschuss einzureichen. Praktika werden nicht benotet und gehen auch nicht in die Gesamtnote ein.
 

§ 10 Kombination von Studienprogrammen  

  1. Das Studienprogramm Christlicher Ortient (einschließlich Wissenschaft vom Christlichen Orient ohne Sprachen) im Umfang von 60 und 90 LP kann im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang gemäß § 7 Abs. 3 ABStPOBM ohne Einschränkung kombiniert werden. Eine erfolgreich absolvierte freie Kombination bildet die Zulassungsvoraussetzung für den Zwei-Fach-Master-Studiengang Wissenschaft vom Christlichen Orient.
  2. Als besondere Kombination an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird das Bachelorstudium des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient mit den Fächern Islamwissenschaft, Klassische Philologie, Theologie oder Christliche Archäologie empfohlen.
  3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle zulässigen Kombinationen von Studien- programmen in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden können.
 

§ 11 Arten der Lehrveranstaltung  

  1. Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind: Vorlesung (VL), Seminar (SE), Übung oder Proseminar (ÜB, PS), Tutorium (TU) und wahlweise eine Exkursion (EX).
  2. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium im Überblick:
    • Vorlesungen bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage.
    • Seminare dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein.
    • Übungen dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozenten.
    • Tutorien begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung.
    • Exkursionen befördern die direkte Auseinandersetzung mit dem Forschungsgegenstand.
 

§ 12 Studien- und Prüfungsleistungen  

  1. Gemäß § 14, Absatz 1 ABStPOBM sind Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor- und Master- studium ausschließlich modulbezogen und werden in verschiedenen Formen erbracht. Die Leistungsbewertung bzw. Benotung regelt § 21 der AStPOBM.
  2. Gemäß § 22, Absatz 2 ABStPOBM gehen mindestens die Hälfte aller Module in die Gesamtnote ein. Im Bachelor-Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient können alle Modulnoten in die Gesamtnote eingehen, mit Ausnahme der ASQ-Module und des Praktikummoduls.
  3. Formen von Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor-Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient sind:
    • Mündliche Prüfung. Sie dauert in der Regel 30 min.
    • Kurzreferat. Eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte Arbeit von max. 5 Seiten.
    • Referat. Eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte Arbeit von max. 15 Seiten.
    • Hausarbeit. Eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von max. 25 Seiten.
    • Klausur. Eine schriftliche Prüfung von in der Regel 90 min Dauer.
    • Praktikumsbericht. Eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von max. 5 Seiten.
    • Thesenpapier als Diskussionsgrundlage in schriftlicher Form von max. 4 Seiten.
    • Informationsreferat. Auf Exkursionen vor Ort vorzutragende schriftliche Arbeit von 2-4 Seiten.
    • Bachelorarbeit (s. § 14).
 

§ 13 Studien- und Prüfungsausschuss  

  1. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Studienprogramme des Faches Wissenschaft vom Christlichen Orient bilden die Fachvertreter am Institut für Orientalistik einen vom Fakultätsrat zu bestätigenden Studien- und Prüfungsausschuss Wissenschaft vom Christlichen Orient.
  2. Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Studien- und Prüfungsausschusses regelt § 17 ABStPOBM.
  3. Bei Entscheidungen, die Leistungsbewertungen betreffen, wirkt die studentische Vertreterin/ der studentische Vertreter nicht mit.
 

§ 14 Abschlussmodul (Bachelor-Arbeit)  

  1. Die Bachelor-Arbeit ist Teil eines Abschlussmoduls und soll zeigen, dass der Studierende bei einer Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden ein Problem aus dem Bereich des Christlichen Orients nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann.
  2. Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer die bis zum 5. Semester im Studienprogramm vorgesehenen Module erfolgreich absolviert hat.
  3. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird in der Regel spätestens zu Beginn des sechsten Semesters über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin oder eines Prüfers betreut. Thema und Ausgabezeitpunkt werden aktenkundig gemacht. Alles weitere regelt § 20 ABStPOBM.
  4. Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll 50 Textseiten nicht überschreiten, die Bewertung folgt den in § 21 AStPOBM vorgegebenen Richtlinien.
  5. Teil des Abschlussmoduls ist eine mündliche Prüfung, die in der Regel 30 Minuten umfasst und nach Annahme der Bachelor-Arbeit stattfindet.
  6. In der mündlichen Prüfung soll der Studierende zeigen, dass er ein Überblick über das gesamte Gebiet des Christlichen Orients problem- und anwendungsbezogen vermitteln kann.
  7. Bachelor-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis von 4 : 1 gewertet.
 

§ 15 Übertrittsregelung  

In das Studienprogramm Wissenschaft vom Christlichen Orient im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Magisterstudium der Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients zum Wintersemester 2005/06 begonnen haben. Dabei können Hauptfachstudierende in das 90er Programm, Nebenfachstudierende in das 60er Programm wechseln.

 

§ 16 Inkrafttreten  

Diese Ordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum Wintersemester 2006/07 in Kraft.

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